Krebsvorsorge und HPV
Was bedeutet das Ergebnis der Krebsvorsorge-untersuchung (PAP)?
Im Rahmen der jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchungen wird ein Zellabstrich vom Gebärmutterhals entnommen und anschließend auf Zellveränderungen untersucht. Zunächst wird unter Sicht ein Abstrich von der äußeren Oberfläche des Gebärmutterhalses entnommen. Anschließend wird ein weiterer Abstrich aus dem Inneren des Gebärmutterhalskanales entnommen. Dieser zweite Abstrich wird manchmal als etwas unangenehm empfunden. Ergänzt erden diese Abstriches durch die Kolposkopie bzw. durch die Abnahme eines HPV-Abstriches.
Das Ergebnis des zytologischen Befundes wird in verschiedene Gruppen eingeteilt der Abstrich wird auch als PAP-Test bezeichnet. Die unterschiedlichen Befunde mit den daraus resultierenden diagnostischen oder therapeutischen Empfehlungen sehen Sie hier:
PAP-Gruppe/ Bedeutung/ Empfehlung:
- 0 - Technisch unbrauchbar - Sofortige Wiederholung
- I - Normales Zellbild - Jährliche Kontrolle
- II - Entzündliche oder degenerative Zellveränderungen, keinerlei Krebsverdacht - ggf. Abstrichkontrolle nach Entzündungs-behandlung
- III D - Nachweis von Zellen mit leichter bis
mittelschweren Zellveränderungen - Abstrichkontrolle in 3 Monaten.
Besteht der Befund länger als 6 Monate sollte eine
feingewebliche Untersuchung durchgeführt werden. - III - Schwere Zellveränderungen, Bösartigkeit nicht auszuschließen Je nach klinischem und kolposkopischem Befund - Kontrollabstrich in 3 Monaten oder sofortige feingewebliche Untersuchung
- IV A - Schwere Zellveränderungen -
Sofortige feingewebliche Untersuchung - IV B - Schwere Zellveränderungen, Frühform eines Gebärmutterhalskrebses nicht auszuschließen -
Sofortige feingewebliche Untersuchung - V - Zellen eines bösartigen Gebärmutterhalskrebses -
Sofortige feingewebliche Untersuchung mit entsprechender operativer- oder Strahlentherapie
Ergibt sich aufgrund eines auffälligen Krebsabstriches (PAP III, III-D und IV) die Notwendigkeit der Durchführung einer feingeweblichen Untersuchung, bedeutet dies in der Regel die Empfehlung zur Biospie und eventuell Konisation. Hierbei wird in Vollnarkose eine Kegel vom Gebärmutterhals entfernt. Diese Gewebsprobe enthält dann die Auffälligkeiten tragenden Zellen enthalten. Sind durch diesen Eingriff alle Bereiche mit Zellveränderungen entfernt, brauchen anschließend lediglich regelmäßig weitere Zellabstrichentnahmen durchgeführt werden.
Im Falle der Diagnose eines Gebärmutterhalskrebses sind selbstverständlich weitere therapeutische Maßnahmen unumgänglich.
Kolposkopie:
Integrativer Bestandteil jeder gynäkologischen Krebsvorsorge-untersuchung ist die Kolposkopie. Hierbei handelt es sich um eine Inspektion des Gebärmutterhalses unter Benutzung einer starken Lichtquelle mit Vergrößerung der Oberflächenstrukturen zur Früherkennung von Krebsvorstufen und/oder HPV-assoziierten Veränderungen. Die Untersuchung ist rasch durchführbar und stellt keine Belastung der Patientin dar. Bei der erweiterten Kolposkopie wird der Gebärmutterhals vor der Betrachtung mit 3%-iger Essigsäure betupft. Nach kurzer Wartezeit treten zahlreiche Befunde wesentlich besser hervor.
Im Falle eines auffälligen kolposkopischen Befundes können gezielte Abstriche als auch Gewebeentnahmen durchgeführt werden. die dann einer zytologischen bzw. patholgischen Untersuchung zugeführt werden.
Es lassen sich in der Diagnostik des Gebärmutterhalskrebses die besten Ergebnisse durch Kombination der Kolposkopie mit der Durchführung des konventionellen Krebsabstriches, ggf. ergänzt durch die HPV-Typisierung erzielen.
Der HPV - Test:
Es ist heute unbestritten, daß bei der Entstehung des Cervixkarzinomes die Infektion mit einem Virus, dem humanen Papillom Virus (HPV) maßgeblich mitbeteiligt ist. Dieses Virus, daß in über 90% bei Gebärmutterhalskrebsen nachgewiesen werden kann, ist eine sexuell übertragbare Erkrankung. Allerdings kann eine Infektion mit dem HPV-Virus Jahre zurückliegen. Folgende Faktoren wirken dabei begünstigend:
- zusätzliche Infektionen mit anderen Viren oder Bakterien
- das Rauchen
- psychische Dauerbelastungen (Streß)
Es gibt 2 Gruppen von HPV-Viren. Die erste Gruppe sind die sog. "low-risk-HPV-Typen", (Typen 6,11,42,43 und 44) die sich weniger aggressiv zeigen, sich jedoch meistens wieder zurückbilden. Die zweite Gruppe sind die sog. "high-risk-HPV-Typen" (Typen 16,18,31,33,35,39,45,51,52,56,58,59 und 68), welche eine ausgeprägte Wachstumsstörung der Zellen verursachen und ohne Behandlung zu bösartigen Zellveränderungen führen können. Krebserkrankungen im Bereich der Analschleimhaut gelten ebenfalls als HPV-assoziiert.
Es besteht neuerdings die Möglichkeit, mit Hilfe einer
molekularbiologischen Methode die Infektion mit HPV-Viren nachzuweisen
und die verschiedenen Typen zu differenzieren. Das Zellmaterial für
diesen Test wird mit einem Watteträger wie bei einer
Krebsvorsorgeuntersuchung entnommen. Bei einem Nachweis mit den
aggressiveren high-risk-HPV-Typen werden die Kontrolluntersuchungen in
kürzeren Abständen durchgeführt, denn auch die gefährlicheren
Veränderungen haben ein unterschiedliches Entwicklungstempo. Erst bei
einer ausgeprägten Gewebsumwandlung ist ein kleiner, meist ambulant
durchzuführender Eingriff notwendig.
Eine HPV-Infektion, incl.
der Bildung von Genitalwarzen, kann bei jedem sexuell aktiven Menschen
auftreten. Unabhängig vom Alter, der Rasse oder der sozialen Schicht.
Dies betrifft sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle Paare. Da
manchmal eine lange Zeit vergeht, bevor sichtbare Warzen auftreten,
können auch Menschen mit dem HPV-Virus infiziert sein, die schon lange
nicht mehr sexuell aktiv sind. Genitalwarzen können 3 Wochen bis 1 Jahr
nach dem sexuellen Kontakt mit einer infizierten Person auftreten. Es
kann also nicht genau festgestellt werden, wann und wo Sie sich mit dem
HPV-Virus infiziert haben. Derzeit laufen erste Studien mit dem Ziel,
langfristig den Gebärmutterhalskrebs durch Impfung gegen HPV-Viren zu
minimieren.
Bei einem suspekten PAP-Befund des Gebärmutterhalses
wird dies Untersuchung auf HPV-Viren bereits zusätzlich zum
Krebsabstrich empfohlen.